Unsere gesellschaftliche Verantwortung.
Wir fühlen uns in besonderem Maße den Grund- und Menschenrechten verpflichtet. Das bedeutet für uns, dass wir gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und uns für Gerechtigkeit einsetzen indem wir in Einzelfällen Mandate als Pro Bono Mandate bearbeiten, also Mandanten gegebenenfalls unentgeltlich als Anwalt zur Seite stehen, um bei der Bewältigung existenzieller Krisen zu helfen.
Im Grundsatz keine Pro Bono Mandate in Deutschland.
Während Pro Bono Mandante beispielsweise für Rechtsanwälte in den USA zum Berufsalltag dazu gehören, steckt das Thema in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Aus standesrechtlichen (§ 49b Abs. 1 BRAO) und wettbewerbsrechtlichen Gründen ist es in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten untersagt eine Rechtsberatung ohne eine Gebührenrechnung zu erbringen.
Ausnahme für besondere Umstände.
Im Einzelfall darf der Anwalt, sofern besondere Umstände in der Person des Auftraggebers vorliegen (insbesondere bei dessen Bedürftigkeit), nach Erledigung des Auftrags dem Mandanten die Gebühren oder Auslagen ermäßigen oder erlassen (§ 49b Abs. 1 S. 2 BRAO).
Voraussetzungen für Pro Bono Mandate.
Die Voraussetzungen für Pro Bono Mandante sind, dass die Angelegenheit in die von uns bearbeiten Rechtsgebiete fällt, rechtlich bedeutsam und für den Mandanten von existenzieller Bedeutung ist. Ein vollständiger Honorarerlaß verlangt darüber hinaus, dass der Mandant bedürftig und deshalb nicht in der Lage ist, die Gebühren aufzubringen.